Private Krankenversicherung beantragt! – Wie geht’s jetzt weiter?
März 28, 2022
Private Krankenversicherung beantragt! – Wie geht’s jetzt weiter?
März 28, 2022

Du bekommst ein Kind? – Das solltest Du als Lehrkraft beachten!

Herzlichen Glückwunsch, bald ist es soweit!
Du bekommst ein Kind und fragst dich, was jetzt alles auf dich zukommt? Damit du nichts vergisst, haben wir alles Wichtige für angestellte und verbeamtete Lehrer zusammengefasst. 

Inhalt:

  1. Wie funktioniert der Mutterschutz?
  2. Was gibt es bei der Elternzeit zu beachten?
  3. Mit welcher finanziellen Unterstüzung kann ich rechnen?
  4. Welche Möglichkeiten habe ich bei der Krankenversicherung und wie verhält es sich mit der Beihilfe? 
  5. Was gibt es noch für Versicherungen für Kinder und worauf sollte ich sonst noch achten?


In diesem Artikel erfährst Du, worauf Du vor und nach der Geburt deines Kindes achten solltest.

Neben der Suche nach einem Kinderarzt, einer Hebamme, dem passenden Kinderwagen oder einer Kindertageseinrichtung stehen nun noch einige bürokratische Akte an:


1. Mutterschutz

In eigenem Interesse solltest Du deine Schwangerschaft und den errechneten Geburtstermin möglichst frühzeitig deinem Dienstherrn mitteilen. Als Nachweis benötigst Du ein ärztliches Zeugnis oder eine Bescheinigung deiner Hebamme. Auf Grundlage des Geburtstermins wird der Mutterschutz anschließend berechnet (wird das Datum nach vorne oder hinten korrigiert, wird der Beginn des Mutterschutzes angepasst). Als schwangere Lehrerin hast Du in den letzten sechs Wochen vor der Geburt schulfrei. 😉

Damit Du dich acht Wochen nach der Geburt erholen und dein Baby in Ruhe kennenlernen kannst, besteht in dieser Zeit ebenfalls Mutterschutz und deshalb weiterhin Beschäftigungsverbot. Während dieser Zeit wirst Du finanziell entlastet, da Du Anspruch auf die vollständige Bezahlung deiner Bezüge (inklusive Zulagen) hast.

Auf die Dienstzeit hat deine Schwangerschaft ebenfalls keine negativen Auswirkungen. Das heißt, sie wirkt sich weder auf deine Probezeit nach dem Referendariat, noch auf deine ruhegehaltsfähige Dienstzeit aus.

2. Elternzeit

Spätestens sieben Wochen vor dem Beginn deiner geplanten Elternzeit empfehlen wir Dir, bei deinem Dienstherrn einen Antrag auf Elternzeit zu stellen.

Beide Eltern haben ab der Geburt ihres Kindes – bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (also insgesamt 36 Monate) – Anspruch auf Elternzeit. Bis zu 24 Monate können auch später, also bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes genommen werden.
Während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich. Dein Ref und auch die Probezeit verlängern sich automatisch um die Monate, in der du in Elternzeit bist.

3. Elterngeld, Bayerisches Familiengeld, Kindergeld & Familienzuschlag

Um Dich und deine kleine Familie auch nach dem Mutterschutz teilweise finanziell zu entlasten, wurde 2007 das Elterngeld eingeführt. Damit Du einen kühlen Kopf bewahren kannst, empfehlen wir Dir, den Elterngeldrechner zu nutzen und dich zusätzlich bei deiner zuständigen Elterngeldstelle beraten zu lassen.
Damit Du dich nach der Geburt ausruhen kannst, ist es clever, den Antrag auf Elterngeld bereits vorher online auszufüllen und zu speichern. Dann fehlt nur noch der Name und das Geburtsdatum deines Kindes, damit der Elterngeldantrag vollständig ist. 

Wohnst Du in Bayern, wurde durch deinen Elterngeldantrag auch schon automatisch das bayerische Familiengeld beantragt. Dieses erhältst du während des zweiten und dritten Lebensjahres deines Kindes und es beträgt – wie das Kindergeld – 250 Euro pro Monat.  

Nimmst Du deinen Dienst wieder auf, dann erhältst Du ab jetzt zusätzliche Familienzuschläge. Bitte beachte, dass du diese bei Teilzeit genau wie deine Bezüge auch nur anteilig erhältst. 

4. Beihilfe & Krankenversicherung

Bist du verbeamtete Lehrkraft in Bayern, erhältst Du während der Elternzeit zu 70 % Beihilfe. Bei zwei oder mehr Kindern erhöht sich dein Beihilfesatz ebenfalls auf 70 %. Dadurch sinkt der Leistungsanspruch an deine Private Krankenversicherung von 50 % auf 30 % und Du zahlst einen geringeren Beitrag.

Um deine Private Krankenversicherung darüber zu informieren, sendest Du dieser die Elternzeitbescheinigung oder alternativ eine Bescheinigung von deiner Beihilfestelle.
Bitte beachte, wenn du das nächste mal eine Rechnung bei der Beihilfestelle einreichst, dass du diese über das Portal Mitarbeiterservice Bayern einreichst, da hier einige Infos zu deinem Kind ergänzt werden müssen und du die neue Bescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfestelle (von deiner Privaten Krankenversicherung) mit hochlädst. Danach kannst du wie gewohnt die App Beihilfe Bayern nutzen.
Möchtest Du dein Kind privat versichern, achte bitte auf die Anmeldefrist, damit keine Gesundheitsprüfung nötig wird. Bist Du bereits mindestens 3 Monate bei deiner Privaten Krankenversicherung, gilt ab Geburt eine Frist von 2 Monaten, in denen Du dein Kind ohne Gesundheitsprüfung versichern kannst. 
Hat alles geklappt, könnt ihr beide deinen privaten Versicherungsschutz genießen und dein Sprössling erhält zudem einen Beihilfesatz von 80 %. Normalerweise kostet ein Kind in der Privaten Krankenversicherung ca. 200 Euro pro Monat. Durch die Beihilfe hast Du das Privileg, dein Kind für einen sehr geringen Beitrag (ca. 35-60 €) mitzuversichern. 

Ist dein Partner gesetzlich krankenversichert, könnt ihr euer Kind auch über ihn/sie kostenlos familienversichern. Allerdings haben gesetzlich Versicherte längere Wartezeiten, finden schwieriger einen Kinderarzt und haben schlechtere Leistungen beim Zahnarzt, im Krankenhaus, beim Heilpraktiker usw. Viele schließen daher als Ergänzung Zusatzversicherungen für ihre Kinder ab. Zusammengerechnet kommen dann auch mal schnell 40 Euro pro Monat zusammen. Falls deine Bezüge über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024: 69.300 Euro Bruttojahreseinkommen) liegen und dein Partner weniger als du verdient, zahlst du auch in der gesetzlichen Krankenversicherung für dein Kind einen eigenen Beitrag (2024 – 220 Euro/ Monat – Beitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung).

Wenn du, wie die meisten Beamten dein Kind privat versicherst, beachte bitte, dass dein Kind ab der Aufnahme seines Studiums ein neues Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat. Hier ist aktuell die studentische gesetzliche Krankenversicherung häufig die bessere Wahl, falls noch nicht abzusehen ist, wie lange das Studium dauern wird (Private Krankenversicherung: Anwartschaft dann nicht vergessen, damit Wechsel in PKV später wieder ohne Gesundheitsprüfung möglich ist). Gerne helfen wir dir im Einzelfall die bestmögliche Entscheidung zu treffen. 

Falls dein Kind eine Berufsausbildung beginnt, greift die Sozialversicherungspflicht und es muss sich gesetzlich versichern. Auch hier kann ggf. eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll sein, damit es zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Private Krankenversicherung könnte.

5. Weitere Versicherungen, Sparen für’s Kind & Worauf Du sonst noch achten solltest

Sobald dein Kind auf der Welt ist, kannst Du es beim Standesamt anmelden, welches dann die Geburtsurkunde erstellt und die Steuer-Identifikationsnummer zuweist. War die Geburt im Krankenhaus, übernimmt das in der Regel die Anmeldung. Bist Du mit deinem Partner verheiratet, wird er automatisch als Vater eingetragen. Ansonsten ist ein weiterer Schritt, die Vaterschaft beim Jugendamt anerkennen zu lassen.
Falls beide Elternteile zum Beispiel bei einem Unfall ums Leben kommen, ist eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll, damit geregelt ist, wer sich in einem solchen Fall um die Kinder kümmern soll.

Bei deiner Privathaftpflichtversicherung kannst Du dein Kind nun ebenfalls mit einschießen und diese auf Familientarif umstellen lassen. Wenn du bei der Umstellung Hilfe brauchst, sende uns gerne die Geburtsurkunde. 

Einer der wichtigsten Punkte ist aus unserer Sicht das Kinderdepot. Hier kannst du z. B. Geldgeschenke einmalig einzahlen und durch einen monatlichen Sparplan ein kleines Vermögen für dein Kind ansparen. Sprich uns gerne in einem persönlichen Termin darauf an, wir helfen Dir gerne dabei.
Falls Du oder dein Partner eine Riesterrente habt, kann einer von euch die Kinderzulage in Höhe von 300 € jährlich beantragen.

Weitere Versicherungen, über die du nachdenken kannst, die allerdings aus unserer Sicht keine so wichtige Rolle spielen, sind: Abschluss einer Hinterbliebenenversorgung (Risikolebensversicherung) falls ein Elternteil oder beide Eltern z. B. bei einem Unfall versterben. Abschluss einer Versicherung mit BU-Option. Damit erhält dein Kind mit Ausbildungsbeginn eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Einige Berater halten auch eine Kinderunfallversicherung für sinnvoll. Uns fehlen hier jedoch die rationalen Gründe, da Behandlungs- und Pflegekosten über die Krankenversicherung und die Beihilfe bereits abgesichert sind.  

Wenn Du Fragen hast und herausfinden möchtest, welche Versicherung am besten zu Dir passt, kannst Du gerne einen persönlichen, kostenfreien Termin mit uns vereinbaren! 🙂




Comments are closed.