Haftpflichtversicherung für Referendare und Beamte

Eine Haftpflichtversicherung sollte Jeder haben, um sich im Alltag abzusichern. Doch bist Du im Dienst, gibt es zusätzliche Gefahrenquellen, gegen die Du dich schützen solltest.
Die folgenden Themen sind besonders wichtig:



Private Haftpflichtversicherung

Stell Dir vor...

Du hilfst einem Freund beim Umzug und lässt den neuen Fernseher fallen, dein Kind schießt den Fußball in das Fenster eines Nachbarn oder Du läufst eilig über die Straße, ein Fahrradfahrer muss Dir ausweichen und verletzt sich dabei.
Solche Situationen sind schnell passiert und können Dich finanziell stark belasten. In solchen Fällen solltest Du eine private Haftpflichtversicherung haben, die für Dich einspringt.

Wann leistet die private Haftpflichtversicherung?

Mit deiner privaten Haftpflichtversicherung versicherst Du alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die meisten kleineren Schäden beispielsweise an Gegenständen sind oftmals eher gering. Wenn dagegen Menschen verletzt werden, kann es sehr teuer werden.

Hier ein kurzes Beispiel:
Ein Radfahrer muss Dir ausweichen, stürzt und kommt ins Krankenhaus. Nach einer komplizierten Operation werden ihm zusätzlich mehrere Wochen Reha verschrieben. Da Du für den Unfall verantwortlich bist, musst Du finanziell für den Radfahrer einspringen. Nun kommen Zahlungen wie Schmerzensgeld oder Behandlungskosten auf Dich zu. Außerdem kann sein Arbeitgeber von Dir verlangen, den Verdienstausfall zu übernehmen. Wenn der Verunglückte sogar an seinen Verletzungen stirbt, könnten seine Angehörigen Forderungen in Millionenhöhe an Dich stellen.

In einem solchen Fall solltest Du eine private Haftpflichtversicherung haben, die für die entstandenen Schäden leistet.

In diesen Bereichen ist es wichtig eine private Haftpflichtversicherung zu haben:
 

Zusätzlich zu den Standardleistungen solltest Du u. a. auf folgende Leistungen achten:

  • privater und dienstlicher Schlüsselverlust

  • mind. 20 Mio. € Versicherungssumme

  • Schäden durch deliktunfähige Kinder

  • Forderungsausfalldeckung

  • Gefälligkeitsschaden

  • Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen

  • nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten

  • Weitere Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung

    Neben den Schäden, die in deinem Alltag auf Dich zukommen können, gibt es zusätzliche Risiken. Um Dich gegen diese abzusichern, kannst Du deine Privathaftpflichtversicherung erweitern. Zu den möglichen Erweiterungen zählen z. B. die Tierhalter-, die Bauherren-, sowie die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht.
    1Tiere
    Als Tierhalter bist Du in der Verantwortung, auf dein Tier zu achten und mögliche Schäden an fremden Personen oder Sachen zu vermeiden. Doch kommst Du dieser Verpflichtung nicht nach und dein Haustier verursacht - ohne dein Zutun - einen Schaden, wirst Du dafür haftbar gemacht. In deiner Privathaftpflichtversicherung sind zahme Haustiere wie Katzen, Wellensittiche, Nagetiere o. ä. mitversichert.

    Tierhalterhaftpflicht

    Besitzt Du Tiere, die größere Schäden verursachen könnten, solltest Du eine separate Tierhalterhaftplicht abschließen. In den folgenden Fällen springt diese für entstandene Schäden ein:

    Besonderheit: Halter von Hunden
    Beispiel: Dein Hund überquert eine Hauptstraße, weil er eine Katze verfolgt. Dadurch müssen Fahrzeuge bremsen und es kommt zu einer heftigen Kollision, bei der Menschen schwer verletzt werden.

    Besonderheit: Halter von Pferden
    Pferde zählen zu den Haustieren mit dem größten Risiko, einen Schaden zu verursachen. Das liegt an erster Stelle an ihre teils enormen Körpergröße, wodurch ein Reiter bei einem Sturz schnell schwer verletzt werden kann. Doch auch Artverwandte wie Maultiere oder Esel können beispielsweise durch einen unerwarteten Tritt Schäden an Personen oder Sachen herbeiführen. Bei solchen Tieren sollten auch Personen mitversichert sein, die nicht als deren Halter eingetragen sind (z. B. Reitbeteiligung).

    Besonderheit: Halter von Exoten
    Hast Du eine Vorliebe für exotischere Haustiere wie Vogelspinnen, Schlangen o. ä. solltest Du bei der Wahl deiner Privathaftpflichtversicherung darauf achten, dass diese mitversichert sind.
    2Bauherrenhaftpflicht
    Du hast dich dafür entschieden, ein Eigenheim zu bauen?
    Dann solltest Du unbedingt beachten, dass Du eine Bauherrenhaftpflicht hast, die einspringt, wenn ein Personen- oder Sachschaden auf deiner Baustelle entsteht. Denn Viele glauben fälschlicherweise, dass die beauftragten Baufirmen und Architekten in diesen Fällen haften.
    Doch Du als Bauherr hast die Pflicht für Sicherheit auf deiner Baustelle zu sorgen und solltest deshalb eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Diese ist oftmals bereits in einer guten Privathaftpflichtversicherung miteingeschlossen.
    3Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
    Als Haus- und Grundbesitzer sollte dir bewusst sein, dass durch dein Eigentum Schäden an fremden Personen entstehen können. Um haftbar gemacht zu werden, musst Du dabei nicht einmal direkt selbst dazu beigetragen haben.
    Stell Dir vor...
    Es kommt ein heftiger Sturm auf und beschädigt das Dach deines Hauses, wodurch mehrere Ziegel auf den Gehweg fallen. Ein Fußgänger, der im selben Moment vorbei läuft, wird durch einen der Ziegel verletzt. Du als Eigentümer hättest dafür sorgen müssen, dass dein Haus sturmsicher ist und musst deshalb für den entstanden Personenschaden aufkommen.
    4Forderungsausfall
    Stell dir vor, jemand fügt Dir einen Schaden zu und jetzt möchtest Du deinen Schadenersatz einfordern. Derjenige hat allerdings weder private Ersparnisse, noch eine eigene Privathaftpflichtversicherung. In diesem Fall würde deine Versicherung einspringen.
    5Drohnenhaftpflicht
    Auch als Hobby-Pilot solltest Du dich vor dem Start gut absichern. Hast Du zum Beispiel eine Drohne, Modellflugzeuge oder ähnliche motorisierte Flugmodelle, die maximal 5 kg wiegen, kannst Du diese in deine private Haftpflichtversicherung mit einbinden.
    6Gefälligkeitsschaden
    Hilfst Du Freunden ohne Gegenleistung beim Umzug, gilt dies als Gefälligkeit. Fällt Dir dabei zum Beispiel der neue, teure Fernseher runter, kommt deine private Haftpflichtversicherung für den entstanden Schaden auf.
    7Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten, beweglichen Sachen
    Wenn Du dir im Urlaub z. B. ein Kajak mietest und es versehentlich beschädigst, müsstest Du - ohne Haftpflichtversicherung - für den Schaden aufkommen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle motorisierten Fahrzeuge.
    8deliktunfähige Kinder
    Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) sind nach dem Gesetz nicht deliktfähig. Das heißt sie haften nicht für die von ihnen verursachten Schäden. Eltern haften hingegen nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Um einen Interessenkonflikt mit geschädigten Nachbarn oder Bekannten zu vermeiden, leistet die Haftpflicht, wenn Du das wünschst, auch ohne Rechtspflicht.
    9Mietsachschäden an Gebäuden
    Stell dir vor, Du wohnst zur Miete und beschädigst versehentlich den teuren Parkettboden. Jetzt fordert der Vermieter, dass Du für den Sachschaden aufkommst.
    10Allmählichkeitsschaden
    Als Allmählichkeitsschaden bezeichnet man einen Sachschaden, der aufgrund der allmählichen Einwirkung von bestimmten Temperaturen, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeiten, Niederschlägen (z. B. Schnee und Hagel) oder auch Rauch, Ruß und Staub entsteht.

    Mal angenommen, Du wohnst zur Miete und hast eine große Pflanze im Wohnzimmer auf dem Parkettboden stehen. Leider ist der Topf undicht und es gelangt über einen längeren Zeitraum Feuchtigkeit in den Boden. Beim Auszug möchte der Vermieter, dass Du für den Sachschaden aufkommst.
    11Be- und Entladeschäden am fremden Kfz
    Stell dir vor, Du lädst deine Einkäufe in den Kofferraum. Dabei rollt dein Einkaufswagen gegen ein fremdes Auto. Eigentlich würde nun deine Kfz-Haftpflichtversicherung greifen. Allerdings führt dies zu einer teuren Rabattrückstufung. Um das zu vermeiden, übernehmen einige Privathaftpflichtversicherungen einen solchen Schaden.
    12Mallorca-Deckung
    Du mietest im Urlaub (im europäischen Ausland) ein Auto und verursachst einen Unfall. Nun wird geprüft, wie hoch der Schaden ist. Dabei stellt sich heraus, dass der Schaden, der dem Unfallgegner entstanden ist, deine Versicherungssumme übersteigt. Damit Du nicht selbst für den Schaden aufkommen musst, gibt es die sogenannte "Mallorca-Deckung".
    13Übernahme der Selbstbeteiligung (Vollkasko) bei geliehenem Kfz
    Mal angenommen, Du leihst dir für deinen Umzug einen Transporter. Beim ausparken schrammst Du an einer Mauer entlang und verursachst einen großen Lackschaden. Die Versicherung des Autovermieters möchte nun von Dir eine Selbstbeteiligung von 1.000,-€.
    14Betankungsschäden am geliehenen Kfz
    Leihst Du dir z. B. ein Auto, welches ein Benziner ist und betankst es fälschlicherweise mit Dieselkraftstoff, führt dies zu Betankungsschäden.


    Diensthaftpflichtversicherung

    Mal angenommen...

    Du unterrichtest Chemie und bei einem Experiment mit dem Bunsenbrenner schüttest Du versehentlich eine falsche Flüssigkeit in die Flamme. Zwei deiner Schüler erleiden dadurch leichte Verbrennungen. In einem solchen Fall muss geklärt werden, ob der Schaden fahrlässig oder vorsätzlich entstanden ist. Da Du deine Schüler natürlich nicht verletzen wolltest, geht das Gericht davon aus, dass kein Vorsatz besteht. Bei einem solchen fahrlässig entstandenen Schaden wird zudem geprüft, ob es sich um einfache oder grobe Fahrlässigkeit handelt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet nämlich der Dienstherr und bei grober Fahrlässigkeit musst Du selbst für die entstandenen Kosten aufkommen.

    Gerätst Du in eine ähnliche Situation, solltest Du den Baustein Diensthaftpflicht mit in deine private Haftpflichtversicherung eingeschlossen haben.

    Die Aufsichtspflicht

    Schnell ist es passiert: Du hast dich nur ein paar Sekunden umgedreht und in dem Moment verletzt sich ein Kind. Im Schulalltag wird es immer wieder Situationen geben, in denen Du die Verantwortung für das Wohl deiner Schützlinge hast.

    Beispiele dafür sind:
  • Pausenaufsicht auf dem Schulhof,
  • der Weg zur Turnhalle oder
  • Klassenfahrten

  • Wann leistet die Diensthaftpflichtversicherung?

    Immer, wenn Du dich im Dienst befindest und an einem Personen- oder Sachschaden beteiligt bist, wird geprüft, inwiefern Du dafür haftbar gemacht werden kannst. Ist der verursachte Schaden durch dein grobfahrlässiges Handeln entstanden, springt nicht der Dienstherr ein, sondern Du wirst dafür verantwortlich gemacht. Das hat zur Folge, dass Du alle entstandenen Kosten aus eigener Tasche zahlen musst.

    Hast Du dich gut darum gekümmert, eine passende Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen, springt diese im Schadensfall für dich ein.


    Schlüsselverlust

    Du kennst das vielleicht...
    Du warst kurz einkaufen, stehst vor deiner Haustür und bekommst Panik, weil Du deinen Schlüssel nicht in deiner Tasche findest. Wenn Du keinen Ersatzschlüssel hast, muss nun wahrscheinlich der Schlüsseldienst kommen und deine Wohnungstür öffnen.
    Für solche Kosten springt deine private Haftpflichtversicherung nie ein.
    Handelt es sich bei dem verlorenen Schlüssel allerdings um einen sogenannten Generalschlüssel, können besonders hohe Kosten auf Dich zu kommen. Denn dieser passt in der Regel in das Schloss der Haustür, sowie in dein Wohnungstürschloss. In diesem Fall wird der Hauseigentümer sicherlich verlangen, dass zur Sicherheit die Schlösser im gesamten Haus ausgetauscht werden.
    Doch das Thema Schlüsselverlust kann dich nicht nur privat, sondern auch dienstlich betreffen. Denn viele Schulen haben ähnliche Schließanlagen.

    Für einen solchen Fall solltest Du dich absichern und eine Schlüsselverlust-Klausel in deine private Haftpflichtversicherung mit einbinden.

    Tipp von uns:

    • Achte darauf, dass Du den Baustein Diensthaftpflicht mit in deine private Haftpflichtversicherung einschließt.
    • Informiere Dich umfassend und triff keine voreiligen Entscheidungen, das heißt schließ´ nichts ab, was du nicht verstanden hast.
    Zusätzlich zu den Standardleistungen solltest Du u. a. auf folgende Leistungen achten:

  • privater und dienstlicher Schlüsselverlust
  • mind. 20 Mio. € Versicherungssumme
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder
  • Forderungsausfalldeckung
  • Gefälligkeitsschaden
  • Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen
  • nebenberufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten