Die gesetzliche Krankenversicherung
Als angehender Referendar hast Du das Privileg, Dich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden zu können. Da die Entscheidung bei Dir liegt und somit aus freiem Willen getroffen wird, wirst Du, wenn Du als Beamter eine gesetzliche Krankenversicherung wählst, in dieser "freiwillig" versichert.
Eine Kündigung und der Wechsel in der gesetzlichen Krankenversicherung geht sehr einfach vonstatten. Bist Du als Student gesetzlich familienversichert oder studentisch selbst krankenversichert, benötigst Du keine Kündigung, da zum Referendariat ein Statuswechsel erfolgt. Die gesetzliche Krankenversicherung verlangt dann lediglich eine Mitteilung über deinen neuen Status in Form eines Anschlussversicherungsnachweises und deiner Verbeamtungsurkunde.
Wenn Du die Grenze von 14 Fachsemestern überschritten hast oder über 30 Jahre alt bist und Dich deshalb bereits freiwillig gesetzlich krankenversichern musstest, kannst Du in der Regel mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Bestimmte Sonderregeln können den Wechsel im Einzelfall schon früher ermöglichen oder ggf. auch verhindern.
Eine Kündigung und der Wechsel in der gesetzlichen Krankenversicherung geht sehr einfach vonstatten. Bist Du als Student gesetzlich familienversichert oder studentisch selbst krankenversichert, benötigst Du keine Kündigung, da zum Referendariat ein Statuswechsel erfolgt. Die gesetzliche Krankenversicherung verlangt dann lediglich eine Mitteilung über deinen neuen Status in Form eines Anschlussversicherungsnachweises und deiner Verbeamtungsurkunde.
Wenn Du die Grenze von 14 Fachsemestern überschritten hast oder über 30 Jahre alt bist und Dich deshalb bereits freiwillig gesetzlich krankenversichern musstest, kannst Du in der Regel mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Bestimmte Sonderregeln können den Wechsel im Einzelfall schon früher ermöglichen oder ggf. auch verhindern.
Wenn Du nach deinem Referendariat keine Planstelle bekommst und stattdessen als Lehrer angestellt wirst, musst Du automatisch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Möchtest Du jedoch zu einem späteren Zeitpunkt deinen Beamtenstatus wieder aufnehmen, ist für die Überbrückungszeit eine Anwartschaft sinnvoll. Dadurch kannst Du bei einer späteren Verbeamtung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in deine private Krankenversicherung zurückkehren.
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Wieso kannst Du die Beihilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nutzen?
Wenn Du dich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidest, kannst Du die Beihilfe nicht nutzen.
Das liegt daran, dass es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung um eine sogenannte "Vollversicherung" handelt, die speziell für angestellte Arbeitnehmer ausgelegt ist.
Die private Krankenversicherung soll eine Ergänzung für die Beihilfe darstellen.
Das liegt daran, dass es sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung um eine sogenannte "Vollversicherung" handelt, die speziell für angestellte Arbeitnehmer ausgelegt ist.
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Tipp von uns:
- Für den Fall, dass Du keine Planstelle bekommst, achte beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung darauf, deine private Krankenversicherung in eine Anwartschaft umzuwandeln. Hierdurch entfällt die Gesundheitsprüfung bei einer erneuten Verbeamtung.
- Informiere dich umfassend und triff keine voreiligen Entscheidungen, das heißt schließ nichts ab, was du nicht verstanden hast.